Osteopathie für Frauen und Babys
Craniosacrale Osteopathie
energetisch einfühlsame Osteopathie
Als Osteopathin ist es mein Anliegen Sie ganzheitlich zu behandeln.
In meiner Praxis nehme ich mir viel Zeit, um Sie auf Ihrem Weg der Genesung zu begleiten. Dabei bilden Körper, Geist und Seele immer eine Einheit. Gemeinsam finde ich mit Ihnen den für Sie besten Therapie- und Heilungsweg.
In der ersten Behandlung möchte ich Sie in einer ausführlichen Anamnese kennenlernen. Es folgt eine ganzheitliche, sanfte osteopathische Behandlung, bei der ich Einfluss auf Muskeln, Gelenke, Bänder, Nerven, Organe, Blutgefäße, Lymphgefäße, Hirnhäute, Bindegewebe und Faszien nehme.
Alle weiteren osteopathischen Behandlungen sind individuell auf Sie abgestimmt, je nach Beschwerdebild und wie Ihr Körper auf die Behandlung reagiert.
Mein Therapieschwerpunkt liegt bei der Behandlung von Frauen in all Ihren unterschiedlichen Lebensphasen und Babys. Ich begleite Sie professionell und einfühlsam bei gynäkologischen und urologischen Beschwerdebildern.
Die Kosten für Erwachsene und Babys betragen 100 € pro osteopathischer Behandlung (etwa 40 Minuten). Auch Beratung, Erstgespräch, Befundaufnahme und Untersuchung gehören zur Behandlungszeit und können zeitintensiv sein.
Osteopathie ist eine Privatleistung. Die Heilpraktikerbehandlungen umfassen unter anderem auch wissenschaftlich und schulmedizinisch nicht anerkannte Heilverfahren.
Das Heilpraktikerhonorar ist vom Patienten in voller Höhe zu tragen und nach der Behandlung bar oder mit ec-Karte unabhängig von der Erstattung durch Krankenkassen zu zahlen.
Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Jedoch bieten derzeit viele gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für osteopathische Behandlungen an.
Welche dies in meinem Fall sind erfahren Sie hier:
Privatversicherte, Privatzusatzversicherte sowie beihilfeberechtigte Patienten überprüfen bitte vorab ihren Vertrag, ob anteilig Leistungen übernommen werden.
Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sowie nach dem analogen Gebührenverzeichnis nach Hufeland.
Sollte Ihre Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger die Kosten nicht oder nur teilweise erstatten, ist es Ihnen überlassen zu entscheiden, ob Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Gesundheit leisten können.